Lea · 25 Jahre
56,58 EUR Nettoaufwand
- Monatsbrutto
- 3.000 EUR
- Steuerklasse
- I
- Anlagebetrag
- 115 EUR
Broschüre und Information für Mitarbeitende
Wie aus einem überschaubaren Nettoaufwand ein deutlich größerer Anlagebetrag werden kann und warum Zeit beim Vermögensaufbau eine entscheidende Rolle spielt.
Kurz erklärt
Die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV, ist ein zusätzlicher Vorsorgebaustein über den Arbeitgeber. Ein Teil des Bruttogehalts kann in eine spätere Altersleistung umgewandelt werden. Steuer- und Sozialabgabeneffekte können den persönlichen Nettoaufwand reduzieren. Hinzu kommt bei Entgeltumwandlung ein Arbeitgeberzuschuss, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Der Vermögenshebel
Der zentrale Gedanke: Es zählt nicht nur, was Sie monatlich spüren, sondern welcher Beitrag langfristig für Ihre Altersversorgung arbeitet.
Gerundetes Broschürenbeispiel für Jonas: 4.000 EUR Monatsbrutto, Steuerklasse I, kinderlos, Berlin, ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert, 100 EUR Entgeltumwandlung und Berechnungswerte 2026. Der tatsächliche Nettoeffekt ist individuell und kann abweichen.
Eine bAV kann attraktiv sein, muss aber zur persönlichen Situation passen. Zu prüfen sind unter anderem Steuern, Sozialversicherung, bestehende Vorsorge, Arbeitgeberzuschuss, Vertragsbedingungen, Anlageform, Kosten, Rentenbeginn und Auswirkungen auf spätere Leistungen.
Drei Lebenssituationen aus der Broschüre
Die Modellpersonen zeigen, warum eine persönliche Berechnung wichtig ist. Alle drei investieren im Basismodell monatlich 115 EUR in die bAV. Der Nettoeffekt unterscheidet sich durch Einkommen und Steuerklasse.
Lea · 25 Jahre
Jonas · 28 Jahre
Mara · 30 Jahre
Gemeinsame Annahmen: Berlin, kinderlos, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert, keine Freibeträge oder Sonderzahlungen. Berechnungsstand 2026. Bei Steuerklasse III wird nur der monatliche Lohnabrechnungseffekt gezeigt, nicht die endgültige gemeinsame Einkommensteuer.
Modellrechnung Lea
25 Jahre · 3.000 EUR brutto · ledig · Steuerklasse I · Anlage bis 67
Basismodell
Maximale mögliche Förderung in 2026
Nominale Modellrechnung mit 6 % Wertentwicklung pro Jahr nach unterstellten Anlagekosten. Keine Garantie. Individuelle Lohnmerkmale, Krankenkassenbeiträge, Vertragskosten und Wertentwicklung können abweichen.
Modellrechnung Jonas
28 Jahre · 4.000 EUR brutto · ledig · Steuerklasse I · Anlage bis 67
Basismodell
Maximale mögliche Förderung in 2026
Nominale Modellrechnung mit 6 % Wertentwicklung pro Jahr nach unterstellten Anlagekosten. Keine Garantie. Individuelle Lohnmerkmale, Krankenkassenbeiträge, Vertragskosten und Wertentwicklung können abweichen.
Modellrechnung Mara
30 Jahre · 4.000 EUR brutto · verheiratet · Steuerklasse III · Anlage bis 67
Basismodell
Maximale mögliche Förderung in 2026
Nominale Modellrechnung mit 6 % Wertentwicklung pro Jahr nach unterstellten Anlagekosten. Keine Garantie. Bei Steuerklasse III wird nur der monatliche Lohnabrechnungseffekt gezeigt; die endgültige gemeinsame Einkommensteuer kann abweichen.
Vertiefung aus der Broschüre
Neben dem 100-EUR-Basismodell zeigt die Broschüre eine vertiefende Modellrechnung mit 293,91 EUR Entgeltumwandlung und 44,09 EUR Arbeitgeberzuschuss. Daraus ergibt sich ein monatlicher Anlagebetrag von 338 EUR.
Auch diese Variante ist eine Modellrechnung. Fördergrenzen, Arbeitgeberregelungen, Zuschusshöhe und persönlicher Nettoaufwand müssen vor einer Entscheidung individuell geprüft werden.
Für Mitarbeitende
Die Broschüre und diese Seite erklären die Mechanik. Im persönlichen Gespräch wird geprüft, welcher Beitrag zur eigenen Lebensplanung passt, welche Anlageoptionen zur Verfügung stehen und ob Bausteine zur Berufsunfähigkeits- oder Todesfallabsicherung Teil der betrieblichen Lösung sein können.
Digitale Broschüre herunterladenAblauf
Sie erhalten eine verständliche Einführung in bAV, Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss.
Die Vor- und Nachteile werden anhand typischer Lebenssituationen erklärt.
Offene Punkte zu Beitrag, Wechsel, Familienphase oder bestehenden Verträgen werden gesammelt.
Erst danach wird geklärt, ob und in welcher Höhe eine Teilnahme sinnvoll ist.
FAQ
Die Antworten sind bewusst allgemein gehalten. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Versorgungsordnung und persönliche Situation können zu anderen Ergebnissen führen.
Nein. Eine Entgeltumwandlung ist eine persönliche Entscheidung. Mitarbeitende können einen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben, die konkrete Umsetzung erfolgt aber nach den Regeln des Arbeitgebers und der jeweiligen Versorgungslösung.
Weil der umgewandelte Betrag in der Ansparphase häufig steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigt wird. Dadurch sinkt der Nettolohn in vielen Fällen nicht in voller Höhe des Beitrags.
Je nach Versorgungslösung kommen insbesondere zwei Wege infrage: Übertragung beziehungsweise Übernahme durch den neuen Arbeitgeber oder private Fortführung. Auch eine Beitragsfreistellung kann möglich sein. Die konkrete Lösung sollte vor dem Wechsel geprüft werden.
Nein. Es handelt sich um eine langfristige Modellannahme. Die tatsächliche Wertentwicklung hängt unter anderem von der Auswahl und Wertentwicklung der gewählten Fonds, den Kosten und der konkreten Versorgungslösung ab.
Ja, mögliche Effekte auf gesetzliche Sozialleistungen, spätere Besteuerung, Kranken- und Pflegeversicherung im Rentenbezug, Kosten und Flexibilität müssen berücksichtigt werden.
Das hängt von Arbeitgeberregelung, Versorgungsträger und Vertragsgestaltung ab. Häufig sind Anpassungen möglich, sie sollten aber sauber abgestimmt werden.
Nächster Schritt
Für Mitarbeitende eignet sich zunächst die digitale Broschüre und ein kurzes Informationsgespräch. Für Arbeitgeber kann daraus eine strukturierte, auf das Unternehmen abgestimmte Mitarbeiterinformation entstehen.
Certified Financial Planner · Certified Estate Planner
Termin online vereinbaren patrick.pusch@mlp.de 030 / 283931-35 Digitale bAV-Broschüre herunterladen (PDF) Offizielles Beraterprofil öffnen WhoFinance-Profil öffnenStand: August 2026. Inhaltliche Grundlage sind allgemeine Informationen zur bAV, Entgeltumwandlung und Übertragung aus offiziellen Quellen wie BMAS und BetrAVG. Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.